Jeder Turbineninstallation gehen detaillierte Richtlinien für das Montageteam voraus, die auf einem zuvor durchgeführten Audit und Design basieren. Im Rahmen der Turbinenmontage führen wir aus:
Für die Errichtung einer Windkraftanlage über 12 m ist eine Baugenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich
Übersteigt die Leistung der Turbine die mit dem Kraftwerk vertraglich vereinbarte Leistung, müssen Sie Anschlusskonditionen beantragen.
Die abgeschlossene Installation der Windkraftanlage muss dazu führen, dass die Erzeugungsanlage dem zuständigen VNB-Betreiber gemeldet wird, um den erzeugten Strom abzurechnen.
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